Betriebsfunk
Betriebsfunk ermöglicht kostengünstige, innerbetriebliche Kommunikation. Die nichtöffentlichen Betriebsfunk-Frequenzen garantieren ungestörtes Funken und werden auf Antrag von der Bundesnetzagentur ( ehemalig Reg TP ) zugeteilt. Als Anwender werden nur Unternehmen, Betriebe, Behörden, Rettungsdienste, etc. zugelassen. Die jährlichen Kosten für die Nutzung von Betriebsfunk sind gering im Vergleich zu den Gebühren der Mobiltelefon-Kommunikation. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Bundesnetzagentur für für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ( siehe www.bundesnetzagentur.de ).
>>>Hier die Adressen der Bundesnetzagentur<<<
>>Übersichtskarte<<
>>>Anmeldeformular Betriebsfunk<<<
Bei der Anmeldung fallen einmalig Gebühren von 130Euro sowie 1,25Euro pro Monat und Gerät bei der Bundesnetzagentur an. Die Reichweite hängt von der genehmigten Leistung von 0,5Watt bis 5Watt ab. Sie kann bei mobilen Geräten zwischen 5-20km, bei Handgeräten zwischen 2-10km liegen, abhängig auch von der örtlichen Lage.
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